Arbeitsmedizin
Die Betriebsärzte haben im Unternehmen eine beratende Funktion auf gesetzlicher Basis. Die betriebsärztliche Tätigkeit trägt zur Vermeidung von arbeitsbedingten Gesundheitsstörungen bei. Die allgemeine Gesundheitsberatung durch den Betriebsarzt unterstützt die Erhaltung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten.
Die Betriebsärzte der A & A Arbeitsschutz GmbH sind bestens qualifiziert, verfügen über branchenübergreifendes Wissen und beraten Arbeitgeber wie Arbeitnehmer effektiv in allen Fragen des medizinischen Arbeitsschutzes.
Durch regelmäßige Betriebsbegehungen wird das Umfeld der Arbeitsplätze analysiert. Die Betriebsärzte nehmen Stellung zu biologischen, physikalischen, chemischen und mechanischen Gefährdungen sowie zu den erforderlichen Schutzmaßnahmen. Maßnahmenvorschläge zur ergonomischen Gestaltung der Arbeitsplätze und Arbeitsabläufe dienen der Gesundheit der Mitarbeiter und verbessern die Produktivität.
Durch arbeitsmedizinische Vorsorge sollen arbeitsbedingte Gesundheitsstörungen und Berufskrankheiten vermieden bzw. im Entstehen erkannt werden. Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) legt fest, bei welchen Gefährdungen Vorsorge angeboten oder veranlasst werden muss.
Die DGUV Vorschrift 2 der Berufsgenossenschaften enthält Regelungen darüber, in welchem Umfang der Arbeitgeber entsprechend der betrieblichen Gegebenheiten einen Betriebsarzt beauftragen muss.