Baustellen

Baustellenkoordiantion

Am 01. Juli 1998 wurde die EG-Baustellen-Richtlinie 92/57/EWG vom 24. Juni 1992 von der Bundesregierung in deutsches Recht umgesetzt. Aus dieser Baustellenverordnung (BaustellV) ergeben sich für Bauherren folgende Pflichten:

Wir erarbeiten gemeinsam ein individuelles Betreuungsmodell auf Basis der Baustellenverordnung. Baustellen sind komplexe Projekte. Es gilt sicherheitstechnische Risiken zu erkennen und organisatorische Abläufe zu optimieren. Sie, als Bauherr, werden von uns in allen Bereichen der Baustellenverordnung entlastet – sowohl bei der Planung als auch bei der Ausführung des Bauprojektes. Konkret bedeutet das für Sie eine Reduzierung der Kosten.