Arbeitsschutz auf Baustellen

Baustellenkoordination:

Am 01. Juli 1998 wurde die EG-Baustellen-Richtlinie 92/57/EWG vom 24. Juni 1992 von der Bundesregierung in deutsches Recht umgesetzt. Aus dieser Baustellenverordnung (BaustellV) ergeben sich für Bauherren folgende Pflichten:

• Die Gewährleistung der Sicherheit auf der Baustelle (§ 4 Arbeitsschutzgesetz).

• Die Bestellung eines Koordinators für Sicherheit und Gesundheitsschutz (SiGeKo) für die Planungs- und Ausführungsphase, wenn mehrere Firmen auf der Baustelle tätig werden.

• Die Pflicht zur Vorankündigung, wenn der Umfang der Arbeiten 500 Personentage überschreitet (Meldung bei der zuständigen Behörde, mindestens 2 Wochen vor Einrichtung der Baustelle!).

• Die Ausarbeitung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes.

• Die Erstellung der Unterlage zum gefährdungsfreien Warten und Betreiben des Gebäudes nach Bauabschluss.

 

Wir erarbeiten gemeinsam ein individuelles Betreuungsmodell auf Basis der Baustellenverordnung. Baustellen sind komplexe Projekte. Es gilt sicherheitstechnische Risiken zu erkennen und organisatorische Abläufe zu optimieren. Sie, als Bauherr, werden von uns in allen Bereichen der Baustellenverordnung entlastet – sowohl bei der Planung als auch bei der Ausführung des Bauprojektes. Konkret bedeutet das für Sie eine Reduzierung der Kosten.

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A&A Arbeitsschutz GmbH®

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