Datenschutz

Datenschutzbeauftragter

In jedem Unternehmen werden Daten verarbeitet. Handelt es sich dabei um Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse eines Menschen, sind das personenbezogene Daten. Mit diesen muss besonders sorgsam umgegangen werden.
Das Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet Unternehmen dazu, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, wenn sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Beschäftigung von mehr als 19 Mitarbeitern und automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten
  • automatisierte Verarbeitung, die einer Vorabkontrolle nach § 4d Abs. 5 BDSG unterliegt
  • geschäftsmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zweck der Übermittlung oder für Markt- oder Meinungsforschung

Der Datenschutzbeauftragte muss innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit des Unternehmens bestellt werden. Geschieht das nicht, kann eine Geldbuße von bis zu 50.000 € verhängt werden. Der Datenschutzbeauftragte kann intern oder extern bestellt werden.

Unsere Leistungen

Unser Berater bietet Ihnen als externer Datenschutzbeauftragter u.a. folgende Leistungen:

Sie möchten einen Ihrer Mitarbeiter zum internen Datenschutzbeauftragten ernennen?
Gerne unterstützen wir Ihren Arbeitnehmer mit einer fundierten Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten.

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