E-Learning

Online-Anwendungen im Arbeitsschutz

Unterweisung mittels „Web Based Training“

Nach §12 (1) Arbeitsschutzgesetz hat der Unternehmer Unterweisungen durchzuführen bzw. zu organisieren. Dies geschah bisher dadurch, dass der Unternehmer selbst die Unterweisungsunterlagen erstellen und den entsprechenden Nachweis zur Durchführung der Arbeitsschutzunterweisung erbringen oder eine externe Fachkraft mit der Erstellung und der Durchführung beauftragen musste.

Nutzen für Ihr Unternehmen

Einsparung von Kosten

Direktes Kontrollinstrument

Kein organisatorischer & zeitlicher Aufwand

Rechtssicheres Zertifikat

Erfüllung der Unterweisungs-pflicht

Überwachung der Frist für die jährlichen Unterweisungen