Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Fahrerlaubnisverordnung (FeV) / Personenbeförderungsschein
Für die Erteilung eines Führerscheins zur Personenbeförderung bzw. für Berufskraftfahrer sind, je nach Klassen, ärztliche Untersuchungen und medizinische Tauglichkeitstests bezüglich der körperlichen und psychomentalen Leistungsfähigkeit erforderlich.
In der Fahrerlaubnisverordnung vom 01.01.1999 sind die Voraussetzungen für die einzelnen Führerscheinklassen geregelt. Hier sind detaillierte Mindestanforderungen an die gesundheitliche Eignung der Fahrerlaubnisbewerber und -inhaber festgeschrieben. Ziel ist es, durch regelmäßige ärztliche Untersuchungen, Krankheiten zu erkennen, welche mit der sicheren Beherrschung von Fahrzeugen nicht vereinbar sind. Daraus ergibt sich:
Befristung der Fahrerlaubnis bei verschiedenen Fahrerlaubnisklassen
- Ärztliche Untersuchungen vor Ersterteilung bzw. Verlängerung zur Überwachung der gesundheitlichen Eignung.
- Besondere Anforderungen (z.B. Konzentrations- u. Reaktionstest) für Busfahrer und andere Fahrgastbeförderer.
- Die ärztlichen Untersuchungen sind, lt. Anlage 6 Nr. 2.1 FEV, durch einen Facharzt für Arbeitsmedizin oder einen Arzt mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin durchzuführen.