Gefahrgut-Straße

Wann muss ein Gefahrgutbeauftragter bestellt werden?

Gefahrgutbeauftragte sind von Unternehmern oder Inhabern von Betrieben zu bestellen, denen nach den für die Beförderung gefährlicher Güter mit Straßen-, Eisenbahnen-, Wasser- (See- und Binnenschiff) und Luftfahrzeugen geltenden Vorschriften Verantwortlichkeiten zugewiesen sind. (Die Verpflichtung für den See- und Luftverkehr besteht nur national). Dies geschieht entweder durch eine arbeitsvertragliche Regelung oder durch eine schriftliche Mitteilung des Arbeitgebers, die innerhalb des Unternehmens oder des Betriebes bekannt gemacht wird. Jeder Mitarbeiter muss wissen, wer der Gefahrgutbeauftragte ist und wo und wie der Gefahrgutbeauftragte erreicht werden kann. Bestellt der Unternehmer keinen Beauftragten, ist er automatisch selbst der Beauftragte und muss die notwendigen Schulungen nachweisen.

Wer ist von der Verpflichtung einen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen befreit?

Befreit von der Bestellung sind Unternehmen/Inhaber von Betrieben, wenn die Unternehmertätigkeit…

  • … sich auf freigestellte Beförderung (gemäß Unterabschnitt 1.1.3.1 ADR) gefährlicher Güter auf Straße, Schiene, Binnenwasserstraßen, See und Luft bezieht, und die Beförderung in begrenzten Mengen, die nicht über den in Randnummer 10011 der Anlage des ADR festgelegten Grenzen liegen, erfolgen.
  • … in einem Kalenderjahr nicht mehr als 50 Tonnen netto gefährlicher Güter für den Eigenbedarf in Erfüllung betrieblicher Aufgaben befördert werden (bei radioaktiven Stoffen nur die Blätter 1-4).
  • … gefährliche Güter lediglich empfangen werden.

Welche Aufgaben hat der Gefahrgutbeauftragte im Betrieb zu erfüllen?

Der Gefahrgutbeauftragte muss einen Jahresbericht erstellen

Er berät den Unternehmer über geeignete Maßnahmen zur Einhaltung der Gefahrgutvorschriften (siehe Anlage 1 Gefahrgutbeauftragtenverordnung GbV)

Er muss die vorgeschriebenen Schulungen der beauftragten und sonstigen verantwortlichen Personen durchführen

Er führt Aufzeichnungen bezüglich der geforderten Überwachungstätigkeiten

Bei Nichterfüllung ihrer Aufgaben unterliegen Gefahrgutbeauftragte unmittelbar dem Strafrecht. Wegen des Haftungsrisikos sollten Gefahrgutbeauftragte bzw. Unternehmen entsprechend abgesichert werden.

Wer kann Gefahrgutbeauftragter werden?

Mitarbeiter des Unternehmens, die in eigener Verantwortung Tätigkeiten durchführen und nach der GbV geschult wurden.
Externe Personen, die die gleiche Qualifikation haben wie ein Betriebsangehöriger.

Wie wird ein Gefahrgutbeauftragter bestellt?