Offshore-Tauglichkeitsuntersuchung

Offshore-Arbeitnehmer, welche auf Windenergieanlagen sowie Öl- und Gasförderplattformen arbeiten, müssen ihre körperliche Tauglichkeit nachweisen. Wer sich über 24 Stunden auf einer Offshore-Plattform aufhalten will, die in der OGUK (früher UKOOA = United Kingdom Offshore Operators Association) zusammengeschlossen sind, muss untersucht werden.

Der untersuchende Arzt benötigt eine spezielle internationale Anerkennung (holländische bzw. norwegische Offshore-Akkreditierung nach Stavanger-Rogaland Helsetilsynet). Dieser stellt in einem international gültigen, personenbezogenen Eignungspass die ärztliche Bescheinigung aus.

Die Erstuntersuchung erfolgt vor Antritt der Tätigkeit, nachuntersucht wird alle zwei Jahre.

Untersuchungsinhalte:

  • Offshore-Teil 1:

    • Anamnese
    • Gesundheitsuntersuchung, Beratung im Hinblick auf die Tätigkeit
    • Analyse des Impfstatus, Impfberatung je nach Reiseland
    • Ärztliche Befundung, Dokumentation
  • Offshore-Teil 2:

    • Tonschwellenaudiometrie (Hörtest)
    • Spirometrie in Ruhe und mit Flussvolumenkurve (LuFu)
    • Sehtest
    • Urin-Mehrfachstreifen-Test
    • Blutentnahme
    • Blutbild
    • GPT, Gamma GT, Kreatinin
    • Glukose
    • Bestimmung Blutsenkung
    • EKG in Ruhe
    • Röntgen-Thorax-Aufnahme (nur nach ärztlicher Indikation)
  • Offshore-Teil 3:

    • Ergometrie
    • ggf. Ermittlung des Zahnstatus durch einen Zahnmediziner
    • Spezieller medizinischer Fragebogen in Englisch
    • Eintragung in den Eignungspass

Weitere Informationen: Fragebogen Offshore

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